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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brandadwork Consulting GmbH

Walfischgasse 1/8, 1010 Wien

Telefon: +43 1 22622 90 | office@brandadwork.at

Martin Koch

David Mirga

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Die Brandadwork Consulting GmbH (im Folgenden „Agentur“) bietet ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Klienten“), auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB ist bindend. Änderungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung durch die Agentur.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Klienten erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Dienstleistungsrahmen

2.1 Die Agentur spezialisiert sich auf Services im Bereich Personalmarketing und Recruiting und legt ihre Leistungen auf der Grundlage der vereinbarten Verträge fest.

2.2 Der Klient akzeptiert, dass im Rahmen von Social-Media-Kampagnen und Online-Auftritten unvorhergesehene Löschungen oder Sperrungen durch Drittanbieter stattfinden können.

§ 3 Urheberrecht und Schutz kreativer Arbeit

3.1 Ideen, Konzepte und Entwürfe, die von der Agentur vorgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

3.2 Der Klient verpflichtet sich, keine kreativen Inhalte ohne einen abgeschlossenen Vertrag mit der Agentur kommerziell zu nutzen.

§ 4 Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht

4.1 Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und unter Einhaltung der beruflichen Standards zu erbringen.

4.2 Der Klient ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Entgelte und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen wird gemäß dem zwischen der Agentur und dem Klienten vereinbarten Vertrag festgelegt.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.

§ 6 Haftungsbeschränkung

6.1 Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden.

6.2 Jegliche Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

§ 7 Vertragsbeendigung

7.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

§ 8 Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur in Wien.

§ 1 Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Brandadwork Consulting GmbH bietet ihre Dienstleistungen ausschließlich unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, die für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gelten.

§ 2 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Leistungsumfang und Zusammenarbeit: Die Brandadwork Consulting GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich Personalmarketing und Employer Branding an. Die spezifischen Leistungen, die erbracht werden, sind im Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden definiert. Eine effektive und effiziente Zusammenarbeit basiert auf der Klarheit der Aufgaben und der aktiven Mitwirkung des Kunden.

2.2 Mitwirkungspflichten: Der Kunde ist verpflichtet, die Brandadwork Consulting GmbH aktiv zu unterstützen. Dazu gehört die zeitnahe Bereitstellung von vollständigen, genauen und klaren Informationen, Unterlagen und Materialien, die für die Ausführung der Dienstleistungen notwendig sind. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf, Unternehmensdaten, Marktforschungsergebnisse, Grafiken, Fotos, Logos, und alle weiteren für das Projekt erforderlichen Materialien.

2.3 Bereitstellung von Materialien: Wenn vereinbart, muss der Kunde spezifische Materialien bereitstellen, die für die Erstellung von Werbekampagnen, Designkonzepten oder anderen Dienstleistungen erforderlich sind. Es wird erwartet, dass diese Materialien in einem brauchbaren, digitalen Format zur Verfügung gestellt werden und dass sie frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde versichert, dass er über alle notwendigen Rechte verfügt, um diese Materialien zur Verfügung zu stellen und dass ihre Verwendung keine Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte Dritter verletzt.

2.4 Rechtliche Überprüfung der bereitgestellten Materialien: Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Überprüfung der von ihm bereitgestellten Inhalte auf Compliance mit dem geltenden Recht. Die Agentur kann nicht für Ansprüche Dritter verantwortlich gemacht werden, die aus der Verwendung dieser Materialien entstehen.

2.5 Verzögerungen und zusätzliche Kosten: Verzögerungen in der Bereitstellung von Materialien oder Informationen durch den Kunden können zu Verzögerungen in der Projektumsetzung führen. Der Kunde erkennt an, dass solche Verzögerungen zu einer Anpassung der Zeitpläne und möglicherweise zu zusätzlichen Kosten führen können, für die der Kunde verantwortlich ist.

2.6 Änderungen von Anforderungen: Änderungen der Anforderungen oder des Umfangs der Dienstleistungen nach Vertragsabschluss müssen schriftlich vereinbart werden. Solche Änderungen können Einfluss auf die vereinbarten Zeitpläne und Kosten haben.

2.7 Kommunikation und Feedback: Der Kunde verpflichtet sich, in einer angemessenen und konstruktiven Weise Feedback und Anweisungen zu liefern. Regelmäßige Kommunikation und rechtzeitiges Feedback sind entscheidend, um die Qualität und Relevanz der erbrachten Dienstleistungen sicherzustellen.

Durch die Einhaltung dieser Mitwirkungspflichten unterstützt der Kunde die Brandadwork Consulting GmbH dabei, die vereinbarten Dienstleistungen effektiv und effizient zu erbringen, und fördert eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung.

§ 3 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Brandadwork Consulting GmbH behält sich das Recht vor, zur vollständigen und effizienten Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte zu beauftragen. Dies kann beinhalten, aber ist nicht beschränkt auf, Unterlieferanten, Freelancer oder Spezialisten in den Bereichen Marketing, Design, Technologieentwicklung und andere relevante Bereiche.

3.2 Die Auswahl und Beauftragung von Drittanbietern erfolgt unter strengen Qualitätskriterien und der Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen. Die Agentur sorgt dafür, dass die Subunternehmer und Dienstleister in Einklang mit den vereinbarten Standards und AGB agieren.

3.3 Der Klient wird vor der Beauftragung von wesentlichen Fremdleistungen, die zusätzliche Kosten verursachen können, informiert und muss seine Zustimmung erteilen. Sofern nicht anders vereinbart, werden solche Kosten gesondert berechnet und sind vom Klienten zu tragen.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Finanzielle Vereinbarungen

4.1 Die Vergütung für die von der Brandadwork Consulting GmbH erbrachten Dienstleistungen wird auf der Grundlage des zwischen der Agentur und dem Klienten unterzeichneten Vertrages bestimmt. Das Honorar ist netto, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, und wird gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind gesetzliche Verzugszinsen zahlbar.

4.3 Der Klient ist verpflichtet, alle vereinbarten Zahlungen pünktlich zu leisten. Bei Nichtzahlung behält sich die Agentur das Recht vor, die Dienstleistungen zu unterbrechen oder auszusetzen, bis die offenen Forderungen beglichen sind.

4.4 Jegliche zusätzlichen Dienstleistungen, die über den im Vertrag vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert bewertet und in Rechnung gestellt. Eventuelle Budgetüberschreitungen oder unvorhergesehene Ausgaben werden dem Klienten so früh wie möglich mitgeteilt.

§ 5 Social Media Kanäle

5.1 Brandadwork Consulting GmbH weist darauf hin, dass die Arbeit innerhalb von Social-Media-Plattformen spezifischen Nutzungsbedingungen und Richtlinien unterliegt, die von den Plattformbetreibern festgelegt werden. Diese Bedingungen können sich auf die Veröffentlichung, Verwaltung und den Erfolg von Werbekampagnen auswirken.

5.2 Die Agentur verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kenntnisse die Richtlinien der Social-Media-Plattformen zu beachten und bestmögliche Maßnahmen zur Einhaltung dieser Richtlinien zu treffen. Dennoch kann die Agentur keine Haftung für das Entfernen oder Nicht-Ausliefern von Inhalten aufgrund der Entscheidungen von Plattformbetreibern übernehmen.

5.3 Der Klient erkennt an, dass Änderungen an den Richtlinien der Social-Media-Plattformen oder deren Interpretation außerhalb des Einflusses der Agentur liegen und Auswirkungen auf die Kampagnendurchführung haben können.

§ 6 Konzept- und Ideenschutz

6.1 Jegliche von der Brandadwork Consulting GmbH entwickelten Konzepte, Strategien, Ideen, Designs, Werke oder kreative Outputs sind geistiges Eigentum der Agentur und unterliegen dem Schutz des Urheberrechts sowie anderer Schutzrechte.

6.2 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ist es dem Klienten nicht gestattet, diese kreativen Arbeiten zu kopieren, zu modifizieren, zu verbreiten oder auf andere Weise außerhalb des vereinbarten Zwecks zu nutzen.

6.3 Der Klient erkennt an, dass die unrechtmäßige Nutzung oder Verbreitung der kreativen Arbeiten rechtliche Schritte und Forderungen nach Schadenersatz nach sich ziehen kann.